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Versicherungsmakler Eckhard Polzin
unabhängig  -  solide  -  preiswert

Versicherungen

Oft sind bestehende Versicherungen nicht für die spezielle Risikosituation passend, weisen Deckungslücken auf – oder sind einfach zu teuer.
Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre wichtigsten Risiken abgesichert sind, ob zuviel oder zu wenig versichert ist, ob für Ihre Versicherungen die vereinbarte Deckungs- oder Versicherungssumme ausreichend ist.
Sie möchten Ihre Versicherungen nicht nur bei einer Versicherungsgesellschaft haben, sondern dort, wo Sie den besten Schutz für Ihr Geld bekommen ?
Trotzdem möchten Sie nur einen Ansprechpartner haben ?
Mit einem entsprechenden Auftrag betreuen wir sowohl Ihre bestehenden, als auch neu abzuschließende Verträge bei allen Versicherungsgesellschaften.
Durch die Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften sowie Maklerpools können wir Ihnen die Leistungen von fast allen (deutschen)  Versicherungen anbieten.

Sprechen wir drüber !

Hier finden Sie Angebote führender Anbieter zu speziellen Versicherungen sowie Vergleichsrechner mit Online-Abschlussmöglichkeit.

Was für Versicherungen brauche ich ???

Bedarfspyramide

Rechtsschutzversicherung
Kaskoversicherung
Private Krankenzusatzversicherung
Altersvorvorsorge (Lebens-, Rentenversicherung)
Hausratversicherung
ggf. Wohngebäudeversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung

Für alle Versicherungssparten gilt: Die Versicherungen können und sollen ein gewisses Maß an Eigenverantwortung nicht ersetzen. Die Absicherung gilt in erster Linie Risiken, die die wirtschaftliche Existenz gefährden. Kleinschäden sollten durch finananzielle Rücklagen gedeckt werden. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, Tarife mit Selbstbehalten zu vereinbaren, die langfristig weniger Beitragsaufwand erfordern als eine 100 %ige Absicherung. So wird eine bedarfgerechte Absicherung gewährleistet und trotzdem die Haushaltskasse entlastet.

............ Befarfsgerechte Risikoabsicherung

Versicherungsart Kinder Studen-
ten/
Lehrlinge
Berufs-
anfän-
ger
Singels Junge
Familien
Paare
mit
älteren
Kindern
Ältere
Paare
ohne
Kinder
Rentner
Haftpflichtversicherung (x) (x) x x x x x x
Unfallversicherung x x x x x x x  
Berufsunfähigkeit   x x x x evtl. evtl.  
Kapitallebens-
versicherung
x x x x x x    
Rechtsschutz-
versicherung
(x) (x) x x x x x x
Hausratversicherung     x x x x x x
Private
Rentenversicherung
          x x x
Risikolebens-
Versicherung
        x x    

Da sich der Bedarf an Versicherungsschutz im Laufe der Jahre ändert, sollten die bestehenden Versicherungen regelmäßig überprüft werden. So kann vermieden werden, daß für unnötige oder nicht mehr bedarfsgerechte Versicherungen Geld ausgegeben wird.

(x) In der Privathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für minderjährige sowie für volljährige Kinder in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung.

In der Rechtsschutzversicherung sind Kinder i. d. R. bis zum 18. (bei einigen Gesellschaften auch bis zum 25.) Lebensjahr mitversichert.

Versicherungsarten:

"Schließen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung ab, wenn Sie noch keine haben . . . sie ist die wichtigste Police überhaupt", empfiehlt die Zeitschrift Finanztest, schon in der Ausgabe Dezember 1998. Dem ist an sich nichts hinzuzufügen.

Wichtigste Grundlage der Haftung im Zivilrecht ist der § 823 Abs. 1 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Jeder haftet

  • in unbegrenzter Höhe

  • mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen

  • bis zu 30 Jahre lang

  • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • für widerrechtliche Handlungen und Unterlassungen

Hausrat - Versicherung ...

... bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert.
Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich Ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann.

Unfall - Versicherung

Der Versicherungsfall

  1. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind.
  2. Der Versicherungsschutz umfaßt Unfälle in der ganzen Welt, 24 Stunden am Tag.
  3. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
  4. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
    (1) ein Gelenk verrenkt wird oder
    (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
  5. Oft sind weitere Risiken, z. B. Vergiftungen oder auch Zeckenbisse mit versichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt i. d. R. nur einen geringen Teil des Risikos ab.

Eine Absicherung ist relativ preiswert möglich. Der Deckungsumfang sowie die Prämien der einzelnen Versicherer unterscheiden sich jedoch erheblich. 
Lassen Sie sich über uns ein individuelles Angebot der führenden Unfallversicherer machen.

Wohngebäude - Versicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren).
Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache).
Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).

Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung.

Rechtsschutz - Versicherung

Über 9 Millionen Verfahren werden jährlich vor deutschen Gerichten verhandelt. Allein jeder achte Autounfall endet vor Gericht. Und auch in Sachen Arbeits- oder Mietrecht gibt es viele Situationen, in denen man die Hilfe eines Anwalts gut gebrauchen kann. Nur mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie bei Rechtsstreitigkeiten das nötige Durchsetzungs-Vermögen.

Leistungsbeispiele
Wenn .... .... dann brauchen Sie einen:
.... Ihr ruhiges Hotel von Baustellen umgeben ist - Allgemeinen Vertragsrechtsschutz
.... Sie einen Verkehrsunfall mit einem Fußgänger haben und dieser
dabei schwer verletzt wird
- Strafrechtsschutz
.... Ihr Arbeitgeber Sie gegen Ihren Willen in eine 200 km entfernte Zweigniederlassung versetzen will - Arbeitsrechtsschutz
.... Sie nach dem Tode Ihres Erbonkels wissen möchten, ob die
Erbschaftsannahme vorteilhaft ist
- Beratungsrechtsschutz
.... Sie auf einem nicht gestreuten Gehweg ausrutschen, der streupflichtige Hauseigentümer jedoch keinen Schadenersatz bezahlen will - Schadenersatzrechtsschutz
.... Sie feststellen, dass Ihr gerade gekaufter Neuwagen erhebliche
Herstellungsmängel aufweist
- Fahrzeugvertragsrechtsschutz
.... die Berufsgenossenschaft einen erlittenen Unfall nicht als
Arbeitsunfall anerkennt
- Sozialgerichtsrechtsschutz
.... das Finanzamt die Kosten Ihres Arbeitszimmers nicht als
Werbungskosten anerkennt
- Steuerrechtsschutz
.... Ihr Vermieter Ihre Miete drastisch erhöht - Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
.... die Verwaltungsbehörde Ihren Führerschein eingezogen hat - Führerscheinrechtsschutz

Tierhalter - Haftpflicht - Versicherung

"Keine Angst, der spielt nur" – kaum ein Hundehalter unterstellt seinem vierbeinigen Liebling, dass er doch mal zubeißt. Manchmal tut er es leider trotzdem. Oder läuft auf die Straße und verursacht einen Autounfall, liefert sich eine Beißerei unter Artgenossen usw..

Auch Pferde können ihre Halter in Bedrängnis bringen – zum Beispiel wenn sie fremde Reiter abwerfen oder die gemietete Box beschädigen.
Als Tierhalter sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Tier verursacht– ohne Rücksicht darauf, ob Sie ein Verschulden trifft.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kommt für kleine und große Schäden auf: Wenn etwas passiert ist, prüfen wir zunächst, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und zahlen müssten. Ist der Anspruch des Geschädigten berechtigt, zahlen wir– schnell und unbürokratisch. Ist dies nicht der Fall, wehren wir den Schadenersatzanspruch ab – notfalls auch gerichtlich.

Kfz - Versicherung

Des Deutschen liebstes Kind - das Auto ...

... muss versichert werden (Haftpflicht) und sollte gut und günstig versichert sein.
Zum 1.1.jeden Jahres ändern verschiedene Versicherungen Ihre Bedingungen. Entsprechend der Empfehlung des GDV erfolgt eine Anpassung der Typklassen. Zum 1.1. werden die Typ- und Regionalklassen aktuell eingestuft. Auch die Tarife vieler Versicherungsgesellschaften werden in diesem Zusammenhang oft angepasst.
Nutzen Sie hier die Möglichkeit, Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag bei günstigen und soliden Kfz-Versicherern zu überprüfen. Eine Kündigung Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung ist bei einer Hauptfälligkeit 1.1. (prüfen !!!) bis zum 30.11 möglich.

Berufsunfähigkeits - Versicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnt angesichts der Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderung) immer mehr an Bedeutung.
Die überwiegend verwendete Definition der BU in der privaten Lebensversicherung lautet:
„BU liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind
, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Renten - Versicherung

"Unsere Renten sind sicher" - wirklich?

Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung

"Unsere Renten sind sicher" - diese Aussage kam von unseren Politikern noch vor wenigen Jahren.
Heute ist ist klar, dass die gesetzliche Rentenversicherung in der bisherigen Form zukünftig nur noch eine Mindestversorgung sein wird. Auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Politiker rufen die Bevölkerung zu verstärkter Eigenvorsorge auf.
Die Renten sind von Sparmaßnahmen nicht verschont geblieben. So fließen Ausbildungszeiten wesentlich geringer in die Rentenberechnung ein, für einige Personengruppen - wie z. B. Frauen und Arbeitslose - wird das Rentenbeginnalter angehoben. Weitere Verschlechterungen werden auch künftig nicht zu vermeiden sein.
Bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist die Situation ebenso kritisch. Die Dienstherren - Bund, Länder und Gemeinden - warnen schon heute vor den auf sie zukommenden Lasten für Pensionszahlungen. Die Alterssicherungssysteme für den öffentlichen Dienst sind insgesamt ähnlichen Belastungen wie die der freien Wirtschaft ausgesetzt.

Seit 2001 bekommen ab 1961 geborene keine BU-/EU-Rente mehr. Lediglich eine geringere Erwerbsminderungsrente kann gezahlt werden.
Seit 2002 ist das Niveau der gesetzlichen Altersrente gesunken. Diese zusätzliche Versorgungslücke muss privat geschlossen werden.
Die passende Form ist individuell verschieden - lassen Sie sich von uns beraten !

Lebens - Versicherung

Die Lebensversicherung zählt zu den beliebtesten freiwilligen Versicherungen. Es geht dabei stets um die wirtschaftliche Absicherung einer Person. Die Versicherungsleistung bei der Lebensversicherung wird vertraglich als Versicherungssumme festgehalten und im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Zweck einer Lebensversicherung ist es, dass im Todesfall, oder auch bei Eintritt eines bestimmten Lebensalters eine Auszahlung der Versicherungsgesellschaft stattfindet.

Lebensversicherungen gibt es daher als verschiedene Modelle.

Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung der Familie im Sterbefall des Versicherten. Sie dient somit der Risikoabsicherung.

Kapitallebensversicherung: Die Kapitallebensversicherung dagegen legt den Schwerpunkt auf die Altersvorsorge, bedient jedoch auch Aspekte der Risikoabsicherung. Stirbt der Versicherte, erhält die Familie einen Geldbetrag. Bei einer Kapitallebensversicherung kann jedoch auch eine Erlebensfallleistung nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ausbezahlt werden.


Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben.

Unbekannt

Quelle: Weisheit der Versicherungswirtschaft